Häufige Fragen
Der Besuch der Einrichtung ist grundsätzlich freiwillig. Die Eltern entscheiden in freier Wahl darüber, wo sie ihr Kind betreuen lassen möchten. Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Wunscheinrichtung besteht jedoch nicht. Voraussetzung zur Aufnahme eines Kindes in die Kindertageseinrichtung ist das Stellen eines schriftlichen Aufnahmeantrages durch die Personensorgeberechtigten. Er ist grundsätzlich bis zum 15. des Vormonats der Aufnahme bei der gewünschten Kindertageseinrichtung einzureichen und wir zum ersten des Folgemonats wirksam.
Die Elternbeiträge werden von der Gemeinde Dohma nach § 15 Sächsisches Gesetz über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) in Abstimmung mit den Trägern der Kindertagesstätten und dem Landratsamt festgesetzt. Sie werden von dem Träger der Kindertageseinrichtung erhoben. Absenkungen sind vorzusehen für Alleinerziehende und Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung/-pflege besuchen. Der Elternbeitrag ist für jeden Monat zu zahlen, in dem das Kind in der Einrichtung angemeldet ist.
Er ist auch für die Ferienzeit und bei Fernbleiben von der Einrichtung zu entrichten. Hinsichtlich der Zahlungsverpflichtung, haften die Eltern als Gesamtschuldner und verpflichten sich zur regelmäßigen Zahlung des Elternbeitrages. Die Zahlungsbedingungen (z. B. Fälligkeit, Bankverbindung etc.) werden durch die Satzung über die Einrichtung und den Betriebs von Kindertageseinrichtung der Gemeinde Dohma geregelt.
In Menüpunkt "Einrichtungen" finden Sie nähere Informationen zu allen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestelle im Gemeindegebiet.
Wie kann ich dem Elternportal vermitteln, dass ich für mein Kind einen Platz in einer bestimmten Kindertageseinrichtung suche?
Eine Reservierung für eine bestimmte Kindertageseinrichtung setzt voraus, dass für diese eine Reservierung im Elternportal möglich ist und für den gewünschten Zeitraum ein Betreungsplatz frei ist.
Ist dies der Fall, können Sie in der Platz-Suche über den Menüpunkt "Betreuungsplatz finden" sowie Iüber dei Reiterkarte "Filterkriterien", Ihre Suchergebnisse mit Hilfe verschiedener Kriterien einschränken und dann die Reservierung in der bevorzugten Kindertageseinrichtung vornehmen.
Ob eine Reservierung online über das Elternportal möglich ist oder nur durch persönliche bzw. telefonische Kontaktaufnahme mit der Kindertageseinrichtung, erfahren Sie über die entsprechenden Angaben in der Gesamtübersicht aller Kindertageseinrichtungen im Elternportal.
Wie kann ich ein Geschwisterkind in derselben Kita unterbringen, in der auch mein älteres Kind bereits betreut wird?
Die Reservierung eines Betreuungsplatzes für ein Geschwisterkind setzt voraus, dass das Kind bereits geboren wurden. Eine Reservierung noch in der Schwangerschaft ist nicht möglich. Ob zudem ein freier Betreuungsplatz zur Verfügung steht, erfahren Sie über die Platz-Suche im Elternportal oder in einem persönlichen Gespräch mit der Kita-Leitung.
Wie kann ich bei Mehrlingen reservieren?
Beachtet das Elternportal die Altersgrenze zum Wechsel zwischen Krippe und den Kindergarten (3 Jahren)?
Für die richtige Einordnung der Kinder zu den Platzkategorien Kinderkrippe bzw. Kindergarten wird das angegebene Geburtsdatum des Kindes geprüft. Das Elternportal berechnet aus dem Geburtsdatum und dem gewünschten Vertragsbeginn die benötigte Platzkategorie. Für bereits betreute Kinder wird der Wechsel aus der Kinderkrippe in den Kindergarten automatisch beachtet.
Wieso wird mir bei der Reservierung eines Betreuungsplatzes immer der Fremdgemeindeantrag angezeigt, obwohl mein Kind in Dohma wohnt?
Wenden Sie sich in einem solchen Fall bitte an die Stadtverwaltung Pirna – handelnd für die Gemeinde Dohma – Fachdienst Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Wie reserviere ich einen Betreuungsplatz für mein Kind, wenn dieses vorzeitig eingeschult bzw. um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wird?
Das Elternportal berechnet anhand des Geburtsdatums Ihres Kindes und dem gewünschten Betreuungsbeginn, die grundsätzlich benötigte Platzkategorie (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort).
Soll Ihr Kind jedoch früher eingeschult werden und somit ein Jahr vor der regulären Einschulung einen Hortplatz benötigten bzw. ein Jahr länger im Kindergarten betreut werden, ist dies leider nicht über das Elternportal und die Platz-Suche abzubilden. In einem solchen Fall nehmen Sie bitte direkt mit der Einrichtungsleitung oder dem zuständigen Fachdienst der Stadtverwaltung Pirna Kontakt auf.
Wiesowird mir bei der Reservierung eines Betreuungsplatzes nur der Fremdgemeindeantrag angezeigt, obwohl mein Kind in Dohma wohnt?
Wenn für Ihr Kind eine melderechtliche Auskunftssperre im Einwohnermelderegister hinterlegt ist, kann das Elternportal nicht auf die dadurch geschützten Daten zugreifen. Ihr Kind gilt für das Programm somit nicht als Dohmaer Einwohner. Ähnlich verhält es sich, wenn die eingegebenen Daten (bspw. Schreibweise des Names) nicht mit den Eintragungen im Einwohnermelderegister übereinstimmen.
Da für alle Kinder, welche nicht in Dohma wohnen, die Betreuung und Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung nur mit dem Fremdgemeindeantrag möglich ist, wird Ihnen dieser entsprechend angezeigt.
Wenden Sie sich in einem solchen Fall bitte an die Stadtverwaltung Pirna, Fachdienst Schulen und Kindertagesstätten.
Was mache ich, wenn die Reservierung eines Betreuungsplatzes nicht möglich ist?
Ist die Reservierung eines Betreuungsplatzes über die Suche im Elternportal nicht möglich, können Sie eine Bedarfsmeldung zu der von Ihnen benötigten Betreuungsmöglichkeit abgeben. Hierbei können drei favorisierte Kindertageseinrichtungen ausgewählt werden. Die Leiter/innen der von Ihnen ausgewählten Kindertageseinrichtung bzw. die Tagespflegeperson erhält eine Information zur Bedarfsmeldung.
Anschließend haben Sie innerhalb von 14 Tagen Gelegenheit, einen Termin mit den Leitungen der drei ausgewählten Kindertageseinrichtungen zu vereinbaren. Im Rahmen dieser Termine werden die Kita-Leitungen gemeinsam mit Ihnen versuchen, eine geeignete Betreuungslösung zu finden.
Sollte jedoch auch nach diesen Gesprächen keine Betreuungsmöglichkeit für Kind gefunden werden können, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Pirna – handelnd für die Gemeinde Dohma, Fachdienst Schulen und Kindertagesstätten.